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Datenschutzerklärung

 

für die Nutzung der Werkules-App des Anbieters

 

Werkules GmbH

Franklinstraße 61-63

60486 Frankfurt am Main


 

Präambel:

 

Die Werkules GmbH (im Folgenden auch ,,Werkules‘‘ genannt), ist Anbieterin der Werkules-App. Werkules selbst wird ohne ihr Zutun keinerlei personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten oder speichern (im Folgenden verarbeiten). Werkules stellt lediglich die App zur Nutzung auf mobilen Endgeräten ihren Kunden zur Verfügung.

Beim Herunterladen der App aus dem von ihnen gewählten App-Store (Google Play Store oder Apple App Store) werden durch Werkules keinerlei personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet oder gespeichert.

Der Download der Werkules-App ist grundsätzlich kostenfrei. Die Nutzung der App sowie der dazugehörigen Software erfolgt kostenpflichtig und wird regelmäßig abgerechnet über die Kunden der Werkules GmbH, d.h. über den Arbeitgeber des App-Nutzers.

Die Werkules-App stellt ein digitales, mobiles Interface zur der von Werkules angebotenen Software dar.

Werkules bietet ihren Kunden die Nutzung der von ihr entwickelten Software für Handwerksunternehmen an.

Die Software hilft dabei Prozesse, z.B. bei der Buchhaltung, der Zeiterfassung, der Projektplanung und der Personalsteuerung zu vereinfachen. Der Kunde von Werkules, d.h. das Handwerksunternehmen nutzt hierbei die ihm zur Verfügung gestellte PC-Version der Software. Die Werkules-App dient der Kommunikation mit der PC-Version der Software. Hierdurch kann das Handwerksunternehmen direkten Kontakt zu den App-Nutzern herstellen, bei denen es sich regelmäßig um die eigenen Arbeitnehmer handelt und kann mit diesen im Rahmen der Funktionalität der App interagieren. Näheres zur Funktion der App wird im Weiteren noch im Detail dargestellt.

Werkules selbst wird auch im Rahmen dieser Interaktion nicht selbst personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder speichern. Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Nutzung der Software von Werkules sowie der hier angebotenen App von Werkules durch den Handwerksbetrieb, d.h. dem Kunden von Werkules.

Die folgenden Informationen zum Datenschutz sollen den Nutzer der App darüber informieren, welche Arten von Daten unter Nutzung der App erhoben, verarbeitet und gespeichert werden, sowie welche Rechte er im Hinblick auf den Datenschutz hat. Darüber hinaus sollen die Nutzer über die Funktionsweise informiert werden und über denjenigen, der für die Datenerhebung, Verarbeitung und Speicherung verantwortlich ist.

Darüber hinaus möchten wir Sie über die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten unterrichten.

Diese Datenschutzerklärung kann jederzeit innerhalb der App unter dem Menüeintrag ,,Datenschutzerklärung‘‘ aufgerufen werden.



 

Vor erstmaliger Nutzung der App werden dem App-Nutzer diese Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen zur Kenntnis gebracht. Eine Nutzung der App ohne vorherige Zustimmung zu der vorliegenden Datenschutzerklärung sowie den Nutzungsbedingungen ist durch technische Vorrichtungen unterbunden.




 

I.   Datenverarbeitende Stelle

 

Bei der Nutzung der Werkules-App werden personenbezogene Daten über den Nutzer verarbeitet.

Die Verarbeitung dieser Daten wird alleinverantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und anderen Datenschutznationalgesetzen der Mitgliedsstaaten sowie sonstige datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt durch den Kunden der Werkules GmbH. Der Kunde der Werkules GmBH ist regelmäßig ein Handwerksunternehmen oder sonstiges Unternehmen. Der Nutzer der App ist regelmäßig ein Mitarbeiter dieses Bau- oder Handwerksunternehmens.

 

Der Kunde der Werkules GmbH hat dem Nutzer dieser App einen Benutzernamen und ein Passwort zur Verfügung gestellt.

Bei Nennung des Benutzernamens und des Passwortes wird der Kunde der Werkules GmbH den Nutzer der Werkules App über seine Identität und seine Verantwortung für die Datenverarbeitung informieren. 

 

Weiter wird der Kunde der Werkules Gmbh den Nutzer dieser App darüber informieren, ob ein Datenschutzbeauftragter durch den Kunden bestellt ist und darüber informieren, wer dieser Datenschutzbeauftragte ist und wie dieser unter Nutzung üblicher Kommunikationsmittel zu erreichen ist.

In Abhängigkeit vom Standort, an dem der Kunde der Werkules GmbH seinen Sitz hat, wird der Kunde der Werkules GmbH den Notar darüber informieren, an welche Stelle sich der Nutzer im Falle von Beschwerden als zuständige Aufsichtsbehörde wenden kann.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist hierbei regelmäßig der für das jeweilige and zuständige Landesdatenschutzbeauftragte.


 

II.   Funktionalität und Beginn der Datenerhebung unter Nutzung der Werkules-App

 

Durch den bloßen Download der Werkules-App aus einem der angebotenen App Stores erfolgt noch keinerlei Erhebung personenbezogener Daten, und zwar weder durch die Werkules GmbH noch durch den Kunden (Handwerksbetrieb, im Folgenden ,,Kunde‘‘ genannt).

Dem Kunden wird durch Werkules eine Software zur Verfügung gestellt, innerhalb derer der Kunde, Mitarbeiter unter Angabe von personenbezogenen Daten anlegen kann und den Mitarbeitern die Nutzung der Werkules-App ermöglichen kann. Will der Kunde einem Mitarbeiter/ Nutzer die Nutzung der Werkules-App ermöglichen, so muss er für diesen Mitarbeiter einen Account anlegen und dem Nutzer unter Mitteilung eines Benutzernamens und Passwortes die Möglichkeit einräumen sich über die Werkules App zu identifizieren.

Unter Nutzung des Benutzernamens und des Passwortes kann der Nutzer sich erstmals mit der vom Kunden eingesetzten Software verbinden. Vor erstmaliger Verbindung mit der Software und dem damit verbundenen Beginn der Datenerhebung werden dem Nutzer diese Datenschutzbedingungen und die Nutzungsbedingungen zur Kenntnis gebracht, welchen der Nutzer zustimmen muss.

Erst nach Zustimmung ist die Nutzung der App umfänglich möglich.

Ab diesem Zeitpunkt werden unter Nutzung der Werkules App, personenbezogene Daten verarbeitet. Unter personenbezogenen Daten sind sämtliche Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare, natürliche Person beziehen.


 

III.   Art personenbezogener Daten sowie Herkunft der Daten

 

Im Rahmen der Nutzung der App, insbesondere bei Anlage des jeweiligen Mitarbeiters/ Nutzer-Accounts durch den Kunden von Werkules, kann der Kunde u.a. Daten über den Nutzer/ Mitarbeiter angeben:



 

  • Name

 

  • Kontaktdaten wie

  1. Geschäftliche E-Mail-Adresse

  2. Mobilfunknummer

  3. Personalnummer

 

  • Informationen zu Urlaubsansprüchen insbesondere

    1. Aktuell noch bestehender Resturlaub für das vergangene und das laufende Kalenderjahr

    2. Darstellung der letzten 10 Urlaubsanträge sowie genehmigter Urlaube

 

  • Zuordnung zu einer bestimmten Baustelle oder einem bestimmten Projekt

 

  • Daten zur Einsatzplanung nebst Arbeitsanweisungen sowohl bezüglich Arbeitsumfang, Arbeitsort, Arbeitszeit, Arbeitsbeginn, Arbeitsende

 

  • Aufgabenplanung

 

Die entsprechenden Daten werden unter Zugrundelegung der Personalunterlagen sowie Projektunterlagen des Kunden/Arbeitgebers vom Arbeitgeber im Rahmen der Nutzung der Software erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Darüber hinaus werden über die Software Arbeitszeiten erfasst. Im Rahmen der Arbeitszeiterfassung kann unter Nutzung dieser App festgehalten werden, welches Fahrzeug (Dienstwagen) genutzt wurde, auf welcher Baustelle der Mitarbeiter gearbeitet hat,  sowie von wann bis wann unter genauer Erfassung der Arbeitszeiten er vor Ort war. Erfasst wird mittels dieser App auch der Ort, an dem der Nutzer seine Arbeitsleistung erbracht hat. Der Nutzer trägt hierbei den Beginn und das Ende der Arbeitszeit, bezogen auf das jeweilige Bauvorhaben eigenständig in die App ein und bestätigt die Richtigkeit der Angaben.

 

Der Nutzer kann unter Nutzung dieser App darüber hinaus Krankmeldungen an den Arbeitgeber übermitteln. Im Rahmen der Übermittlung von Meldungen der Arbeitsunfähigkeit, kann der Nutzer den ersten und letzten Krankheitstag angeben, kann eine fotografierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen und auch einen Kommentar zu seiner Arbeitsunfähigkeitsmeldung übersenden. Im Rahmen dieses Teils der App sind für den Nutzer der App die letzten zehn von ihm abgegebenen Krankmeldungen einsehbar. Festgehalten und gespeichert wird hier am Tag der Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie der erste und letzte Tag der Erkrankung.

 

Weiter kann der Nutzer der App, sofern er für die Erbringung seiner Arbeitsleistung vom  Kunden/ Arbeitgeber bestimmte Werkzeuge benötigt, diese Werkzeuge ausleihen und markieren. Die Entnahme der Werkzeuge bzw. Übergabe der Werkzeuge vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer wird unter Nutzung der App dokumentiert.

Hierbei werden Daten zu den letzten zehn Personen erhoben, verarbeitet und gespeichert und sind für den Nutzer einsehbar, welche das betroffene Werkzeug zuletzt ausgeliehen haben.


 

IV.   Ursprung der personenbezogenen Daten

 

Die Datenerhebung erfolgt, sofern es sich um konkrete personenbezogene Daten handelt, nämlich insbesondere Name, Kontaktadresse, Arbeitszeiterfassung, Krankmeldung, Urlaubsanträge, Werkzeugleihe handelt, unmittelbar beim Nutzer der App. Daten zur Einsatzplanung sowie Aufgabenplanung werden durch den Kunden/Arbeitgeber im Rahmen der Software- und Appnutzung eingestellt.



 

V.   Zweck der Erhebung und Verarbeitung von Daten unter Nutzung der Werkules-App

 

Der Kunde/Arbeitgeber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des App-Nutzers regelmäßig ausschließlich für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses sowie für die Zwecke der Durchführung von Aufträgen mit seinen Auftraggebern sowie für die im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit zulässigen Geschäftszwecke, die im Zusammenhang mit der Rolle und Funktion des App-Nutzers im Unternehmen des Kunden stehen.

Dazu gehören insbesondere, allerdings nicht ausschließlich folgende Zwecke:

 

  • Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

  • Urlaubsplanung

  • Durchführung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf Fälle der Arbeitsunfähigkeit 

  • Ausübung und Erfüllung, in der sich aus einem Gesetz, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Beschäftigten

  • Dokumentation der Anweisung sowie Dokumentation der Tätigkeit des App-Nutzers/ Arbeitnehmers

  • Leistungsermittlung und Leistungsmanagement 

  • Entgeltermittlung und Gehaltsabrechnung

  • Personalverwaltung, Personalplanung, Personalmanagement sowie Personalentwicklung und Schulung

  • Einhaltung rechtlicher Anforderungen, z.B. nach arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und versicherungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere Einhaltung von Arbeitszeiten

  • Dokumentation von Überstunden etc.

  • Innerbetriebliche Verwaltungs- und Organisationszwecke

  • Schutz der Einrichtung, Anlagen und Vermögenswerte des Kunden vor sonstigen Schäden, insbesondere der Nutzung der Funktion ,,Werkzeugleihe‘‘ sowie Arbeitszeiterfassung/ Dienstwagennutzung

 

Eine Verarbeitung der Daten des App-Nutzers für andere als die genannten Zwecke erfolgt nur, soweit diese Verarbeitung mit den Zwecken des Beschäftigungsverhältnisses vereinbar ist. Der Kunde verpflichtet sich dazu den App-Nutzer vor einer derartigen Weiterverarbeitung der Daten über diese Verarbeitung zu informieren und soweit erforderlich die Einwilligung des Nutzers hierzu einzuholen.


 

VI.   Datenschutzrechte des App-Nutzers gegenüber dem Kunden/ Arbeitgeber

 

Die Datenschutzrechte des App-Nutzers sind in Artikel 12 ff. der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Nach diesen Vorschriften hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten, über die Zwecke der Verarbeitung, über eventuelle Übermittlung an andere Stellen und über die Dauer der Speicherung.

Zur Wahrnehmung des Auskunftsrechts des Nutzers kann dieser auch Auszüge oder Kopien der erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten erhalten. Sollten Daten unwichtig sein oder für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, nicht mehr erforderlich sein, so kann der Nutzer eine Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Soweit in dem Verarbeitungsverfahren vorgesehen, kann der Nutzer bestimmte Daten auch selbst einsehen und korrigieren. Hierzu sieht die App entsprechende Möglichkeiten ausdrücklich vor. Sollten sich für den Nutzer aus einer besonderen persönlichen Situation Gründe ergeben, die gegen eine Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sprechen, so kann der Nutzer, soweit die Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse gestützt wird, einer weiteren Verarbeitung widersprechen. 

 

Bei Fragen des Nutzers zu seinen Rechten und zur Wahrnehmung seiner Rechte, ist dieser angehalten sich unmittelbar mit dem Kunden/ Arbeitgeber oder dem von dem Arbeitgeber zu benennenden betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Verbindung zu setzen.


 

VII.   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers

 

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses ist Artikel 88 DSGVO in Verbindung mit § 26 Datenschutz-Anpassungsgesetz, sowie Artikel 6 I b DSGVO.

Erhoben und verarbeitet werden hierbei Daten nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach dem Anstellungsvertrag erforderlich ist. Soweit eventuell weitere Daten nicht unmittelbar für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind, stützt sich die Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse des Unternehmens gemäß Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO. 

Ein berechtigtes Interesse kann sich z.B. aus dem internen Organisations- und Verwaltungszweck zum Schutz der Einrichtung, der Anlagen und der Vermögenswerte des Unternehmens sowie den Datenverarbeitungsanlagen und Daten ergeben. Eine Verarbeitung der Daten des Nutzers ist hier zulässig, wenn nicht der Schutz der Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Nutzers den Interessen des Kunden/ Arbeitgebers überwiegt.


 

VIII.   Einwilligung

 

Der Nutzer der App willigt mit Anerkennung der Geltung dieser Datenschutzerklärung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gemäß dieser Datenschutzinformation ausdrücklich ein.

Die Einwilligung wird ausdrücklich freiwillig erklärt.

Der App-Nutzer kann jederzeit einer weiteren Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der Daten unter Nutzung dieser App für die Zukunft widersprechen.

Sofern die hier abgegebene Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten des App-Nutzers widerrufen wird, so beruft sich der Arbeitgeber/ Kunde ausdrücklich auf die ihm gesetzlich zustehenden Rechte auf Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten, welche in der vorstehenden Regelung dargestellt sind.


 

IX. Auftragsdatenverarbeitung

 

Der Kunde arbeitet mit der Werkules-Software.

Zwischen dem Kunden und der Werkules GmbH, Franklinstraße 61-63, 60486 Frankfurt am Main, besteht eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.

Zwischen den Parteien gelten die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus Artikel 28 ff. Abs. 1 DSGVO ergeben.

Die Werkules GmbH fungiert hierbei lediglich als technischer Dienstanbieter.

In Fällen von Supportleistungen besteht die Möglichkeit, dass personenbezogene Daten auch an die Mitarbeiter der Werkules GmbH zur Kenntnis gelangen.

Zur Sicherung der Rechte der von der Datenerhebung betroffenen Person, hat die Werkules GmbH mit dem Kunden eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung geschlossen, welche die Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen, insbesondere Gesetze und Verordnungen sicherstellt.

Bei näheren Fragen zur Auftragsdatenverarbeitung, hat der Nutzer dieser App jederzeit die Möglichkeit bei dem Kunden der Werkules GmbH weitere Informationen anzufordern.


 

X.   Übermittlung personenbezogener Informationen an Dritte

 

Die im Rahmen der Nutzung dieser App erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten, personenbezogene Daten werden an externe Stellen nur insoweit übermittelt oder offenbart, als dass dies durch eine Rechtsnorm vorgeschrieben oder zur Erfüllung des mit dem Nutzer abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

Hierbei kann eine Weitergabe erfolgen, z.B. an Steuer- oder Sozialversicherungsbehörden, Banken, Wirtschaftsprüfer und wird allerdings durch den Kunden/ Arbeitgeber nur erfolgen, sofern ein berechtigtes Interesse im oben genannten Sinn besteht und die Übermittlung nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

 

Im Rahmen der Nutzung der Werkules-App können andere Mitarbeiter/ Kollegen sehen, für welche Projekte (Einsatzplan) der jeweilige Nutzer eingeteilt ist, sofern hieran ein berechtigtes Interesse besteht. Entsprechendes gilt auch für die Einsichtnahme und Zuordnung des jeweiligen Nutzers zu einem konkreten Projekt sowie bezüglich der Werkzeugausleihe.

 

Hierbei werden allerdings die entsprechenden Daten regelmäßig nur den für das jeweilige Projekt zuständigen Mitarbeitern zugänglich gemacht.

Personenbezogene Daten wie Urlaubsanträge, Resturlaubsdauer, Krankmeldung und Ähnliches werden ausschließlich der für die Bearbeitung dieser Punkte zuständigen Stelle im Unternehmen des Kunden/ Arbeitgebers zugänglich gemacht. Bestimmte Aufgaben der Personalverwaltung des Personalmanagements werden durch die vom Kunden/ Arbeitgeber konkret zu benennende Stelle durchgeführt. Dazu gehören insbesondere z.B. zentrale Personalverwaltungsaufgaben, Personalplanung, Personalentwicklung, Personalschulung sowie z.B. zentrale Compliance-Maßnahmen.

Dazu besitzen besonders festgelegte Stellen beschränkte Zugriffsrechte auf die u.a. über diese App erhobenen und verarbeiteten Arbeitnehmerdaten. Eine Datenübermittlung bzw. eine Offenbarung der Daten des App-Nutzers erfolgt nur in dem hierfür erforderlichen Umfang unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten oder die Offenbarung an Stellen in Drittstaaten erfolgt grundsätzlich nicht.

Sämtliche unter Nutzung der App sowie der von der Firma Werkules GmbH zur Verfügung gestellten Software erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten werden ausschließlich im Bereich der europäischen Union unter Berücksichtigung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung gespeichert.


 

XI.   

 

Eine Weitergabe mittels dieser App erhobener, verarbeiteter und gespeicherter Daten kommt auch dann in Betracht, wenn es zur Aufklärung einer rechtswidrigen bzw. missbräuchlichen Nutzung der App oder für die Rechtsverfolgung erforderlich ist. Für diesen Fall können personenbezogene Daten auch an Strafverfolgungsbehörden oder an andere Behörden, so wie ggf. an Geschädigte Dritte oder an Rechtsberater weitergeleitet werden.

Dies geschieht jedoch nur, wenn Anhaltspunkte für ein wettbewerbswidriges oder missbräuchliches Verhalten vorliegen.

 

Eine etwaige Weitergabe von personenbezogenen Daten kann auch dadurch gerechtfertigt sein, dass

 

1. die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, welcher der Kunde gemäß Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO in Verbindung mit nationalen rechtlichen Vorgaben zur Weitergabe von Daten, Strafverfolgungsbehörden unterliegen oder

 

2. der Kunde ein berechtigtes Interesse daran hat, die Daten bei Vorliegen von Anhaltspunkten für missbräuchliches Verhalten oder zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag oder anderer Bedingungen von Rechtsansprüchen an die genannten Dritten weiterzugeben und Ihre Rechte und Interessen am Schutz von personenbezogenen Daten im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO nicht überwiegen.


 

XII.   Datenübermittlung in Drittländern

 

Eine Datenübermittlung in Drittländer erfolgt unter Nutzung der Werkules-App sowie der Software der Werkules GmbH nicht in Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes.


 

XIII.   Dauer der Speicherung

 

Die personenbezogenen Daten werden durch den Kunden nach eigener Festlegung grundsätzlich nur gespeichert, solange die Kenntnis der Daten für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, für Abrechnungszwecke, für Zwecke der Durchführung von Aufträgen oder für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, erforderlich sind oder gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsvorschriften bestehen.

Unterschiedlich gesetzliche Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus steuerrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften und reichen für steuerrechtliche relevante Unterlagen und Belege bis zu 10 Jahren. Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen und der Einstellung der Nutzung der Werkules App, werden die über die Werkules-App erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten durch den Kunden für den gesetzlichen Zeitraum, maximal jedoch für einen Zeitraum bis zu 10 Jahren aufbewahrt.


 

XIV.   Beschwerdestelle

 

Bei Problemen und Fragen zum Thema Datenschutz ist regelmäßig die Landesbeauftragte des Datenschutzes, welche für das jeweilige Bundesland, in dem der Kunde seinen Sitz hat zuständig.

Jederzeit kann sich der Nutzer der App in datenschutzrechtlichen Fragen auch an den Kunden selbst oder an den von dem Kunden zu benennenden Datenschutzbeauftragten werden.


 

28.04.2022

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